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   VerfGH Thüringen, 05.12.2008 - VerfGH 26/08, VerfGH 34/08   

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VerfGH Thüringen, 05.12.2008 - VerfGH 26/08, VerfGH 34/08 (https://dejure.org/2008,14189)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 05.12.2008 - VerfGH 26/08, VerfGH 34/08 (https://dejure.org/2008,14189)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - VerfGH 26/08, VerfGH 34/08 (https://dejure.org/2008,14189)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Rauchverbot in Spielhallen; Verfassungsmäßigkeit von§ 2 Nr. 12 Thüringer Nichtraucherschutzgesetz (ThürNRSchutzG); Vereinbarkeit des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes mit der Berufsausübungsfreiheit; Verhältnismäßigkeit im engeren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Thüringen: Verfassungsgerichtshof kippt absolutes Rauchverbot in Spielhallen - Gesetzgeber muss bis zum 31.08.2009 neue verfassungsgemäße Regelung schaffen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2009, 64
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2008 - VerfGH 26/08
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 (BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.07.2008, NJW 2008, 2409 ff.) sei klargestellt, dass die Gesetzgebungskompetenz des Landes auch gegeben sei, soweit durch Nichtraucherschutzgesetze Belange des Arbeitsplatzschutzes geregelt seien.

    Das Rauchverbot wirkt sich hinsichtlich ihrer Betriebe als Berufsausübungsregelung aus, die grundsätzlich in den Schutzbereich der Berufsfreiheit eingreift (vgl. BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.07.2008, NJW 2008, 2409 ff.; VerfGH RheinlandPfalz, 11. Februar 2008, A 1/08, A 10/08, A 12/08, A 32/07, A 4/08, A 7/08, NVwZ 2008 552).

    Das Recht der freien Berufsausübung erstreckt sich auch auf das Recht, Art und Qualität der am Markt angebotenen Güter und Leistungen selbst festzulegen und damit den Kreis der angesprochenen Interessenten selbst auszuwählen (vgl. zu dem insoweit inhaltsgleichen Art. 12 Abs. 1 GG: BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.07.2008, NJW 2008, 2409 [2410]).

    bb) Diese Beeinträchtigung der beruflichen Betätigung ist ebenso wie bei Gaststätten nicht ein bloßer Reflex eines an die Raucher gerichteten Verbots, sondern stellt einen unmittelbaren Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Betreiber dar (BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.07.2008, NJW 2008, 2409 [2410]).

    Die aus Gründen des Gemeinwohls unumgänglichen Einschränkungen der Berufsfreiheit stehen zudem unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (vergleiche zum Ganzen BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.07.2008, NJW 2008, 2409 [2411] mit weiteren Nachweisen).

    Die bundesrechtlichen Regelungen des Arbeitsschutzes (§ 5 Arbeitsstättenverordnung) stehen nicht entgegen (BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.07.2008, NJW 2008, 2409 [2411]).

    Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zählt zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern, die selbst objektive Berufszulassungsvoraussetzungen und damit erst recht auch Beschränkungen der Berufsausübung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.07.2008, NJW 2008, 2409 [2411 ff.]).

    Die Verfassung begründet auch insoweit eine Schutzpflicht des Staates, die es ihm gebietet, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen (vgl. insoweit zur vergleichbaren Rechtslage nach dem GG BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.07.2008, NJW 2008, 2409 [2414] m.w.N.).

    Gefahreinschätzungen sind nicht schlüssig, wenn identischen Gefährdungen in demselben Gesetz unterschiedliches Gewicht beigemessen wird (vgl. BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.07.2008, NJW 2008, 2409 [2414]).

    Schließlich weisen wissenschaftliche Untersuchungen darauf hin, dass die Giftstoffe des Tabakrauchs, die sich in Raucherräumen verbreiten, nicht zuverlässig von den angrenzenden rauchfreien Räumlichkeiten ferngehalten werden können und mithin auch die Personen in den Nichtraucherbereichen belasten (vgl. Blank/Pötschke- Langer, in: Deutsches Krebsforschungszentrum , Erhöhtes Gesundheitsrisiko für Beschäftigte in der Gastronomie durch Passivrauchen am Arbeitsplatz, 2007, S.18; vgl. BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.07.2008, NJW 2008, 2409 [2415]).

    (b) Diese Ausnahmen vom Rauchverbot sind von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.07.2008, NJW 2008, 2409 [2414 f.]).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2008 - VerfGH 26/08
    In dieser Hinsicht ist es der Gesetzgeber, der im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben darüber bestimmt, mit welcher Wertigkeit die von ihm verfolgten Interessen der Allgemeinheit in die Verhältnismäßigkeitsprüfung eingehen (vgl. BVerfGE 115, 205 [234]).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2008 - VerfGH 26/08
    (1) Trifft der Gesetzgeber Regelungen, die in die Freiheit der Berufsausübung eingreifen, so muss bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 102, 197 [220]; 112, 255 [267]).
  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 2561/03

    Anwaltsnotariat

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2008 - VerfGH 26/08
    (1) Trifft der Gesetzgeber Regelungen, die in die Freiheit der Berufsausübung eingreifen, so muss bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 102, 197 [220]; 112, 255 [267]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07

    Rheinland-pfälzisches Nichtraucherschutzgesetz tritt am 15. Februar 2008 in Kraft

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2008 - VerfGH 26/08
    Das Rauchverbot wirkt sich hinsichtlich ihrer Betriebe als Berufsausübungsregelung aus, die grundsätzlich in den Schutzbereich der Berufsfreiheit eingreift (vgl. BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.07.2008, NJW 2008, 2409 ff.; VerfGH RheinlandPfalz, 11. Februar 2008, A 1/08, A 10/08, A 12/08, A 32/07, A 4/08, A 7/08, NVwZ 2008 552).
  • VerfGH Thüringen, 30.07.2008 - VerfGH 27/08

    Nichtraucherschutzgesetz

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2008 - VerfGH 26/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs reicht es hierzu aus, einen Lebenssachverhalt zu schildern, der, als wahr unterstellt, die Verletzung eines Grundrechts möglich erscheinen lässt (vgl. auch dazu VerfGH 30.07.2008, VerfGH 27/08).
  • VerfGH Thüringen, 30.07.2008 - VerfGH 27/08

    Nichtraucherschutzgesetz

    Mit seiner Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren (VerfGH 26/08) richtet sich der Antragsteller gegen § 2 Nr. 12 des Thüringer Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz - ThürNRSchutzG -) vom 20. Dezember 2007 (GVBl. 2007, 257 f.) in von ihm betriebenen Spielhallen.

    VerfGH 26/08 2 Ungefähr 90 % seiner Gäste seien Raucher, denn das Rauchen sei Nebenhandlung beim Spielen.

    VerfGH 26/08 3 II.

    Die Voraussetzung, dass eine Hauptsache anhängig ist, ist erfüllt, denn der Antragsteller hat mit Eingang am 21. Juli 2008 auch Verfassungsbeschwerde gegen § 2 Nr. 12 ThürNRSchutzG (VerfGH 26/08) erhoben.

    VerfGH 26/08 4 Spielhallen gemäß § 2 Nr. 12 des ThürNRSchutzG meint.

    VerfGH 26/08 5 VerfGH Rheinland-Pfalz, 11. Februar 2008, a.a.O.).

    VerfGH 26/08 6 ergeben nur, dass diese "des öfteren" auch Spielhallen in Bayern aufsuchen wollen.

    VerfGH 26/08 7.

  • VerfGH Thüringen, 07.12.2016 - VerfGH 28/12

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

    b) Der Schutzbereich des Art. 35 ThürVerf ist weitestgehend inhaltsgleich mit demjenigen des Art. 12 GG (vgl. hierzu: ThürVerfGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - VerfGH 26/08 und VerfGH 34/08 -, juris Rn. 51).

    Die Kompetenznormen des Grundgesetzes gehören zwar grundsätzlich nicht zu dem in die Thüringer Verfassung hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht (vgl. Baldus, in: Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert, ThürVerf, 2013, E5 Rn. 9), wohl aber kann der Thüringer Verfassungsgerichtshof auf die Kompetenznormen des Grundgesetzes mittelbar, etwa im Rahmen der Prüfung der grundrechtlichen Gesetzesvorbehalte, als Maßstab zurückgreifen (ThürVerfGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - VerfGH 26/08 -, juris Rn. 55; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VerfGH 27/07 -, juris Rn. 58; Beschluss vom 1. Juni 2011 - VerfGH 43/08, VerfGH 44/08, VerfGH 47/08 -, juris Rn. 60).

    aa) Die vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 12 GG entwickelte Drei-Stufen-Lehre ist bei Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Eingriffes in Art. 35 ThürVerf entsprechend heranzuziehen (ThürVerfGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - VerfGH 26/08 -, juris Rn. 54 ff; zur Drei-Stufen-Lehre des BVerfG: grundlegend BVerfGE 7, 377 [397 ff.]; Nachweise zur seither ständigen Rspr.: z.B. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Mai 2014 - 1 BvR 3571/13, 1 BvR 3572/13 -, juris Rn. 33; Beschluss vom 9. Juni 2004 -1 BvR 636/02 -, BVerfGE 111, 10 [32] = juris Rn. 114).

    Berufsausübungsregelungen kann der Gesetzgeber nach dieser Drei-Stufen-Lehre dann erlassen, wenn sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt und geeignet, erforderlich und angemessen sind (vgl. auch ThürVerfGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - VerfGH 26/08 und VerfGH 34/08 -, juris Rn. 54).

    Trifft der Gesetzgeber Regelungen, die in die Freiheit der Berufsausübung eingreifen, muss bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren gewahrt bleiben (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - VerfGH 26/08 und VerfGH 34/08 -, juris, Rn. 62; BVerfG, Beschluss vom 8. März 2005 - 1 BvR 2561/03 -, BVerfGE 112, 255 [267] = juris Rn. 23; BVerfGE 111, 10 [38] = juris Rn. 141; Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 -, BVerfGE 102, 197 [220] = juris Rn. 80).

  • VerfGH Thüringen, 21.11.2012 - VerfGH 19/09

    Thüringer Polizeiaufgabengesetz

    VerfGH 19/09 29 grundgesetzlichen Kompetenznormen als Prüfungsmaßstab des Thüringer Verfassungsgerichtshofs: ThürVerfGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - VerfGH 26/08 und 34/08, S. 12).
  • VerfGH Thüringen, 02.02.2011 - VerfGH 20/09

    Organstreitverfahren - Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag ./. Thüringer

    Grundrechte begründen nicht nur Abwehrrechte des Einzelnen gegen Eingriffe des Staates, sondern auch Pflichten des Staates, den Einzelnen vor Beeinträchtigungen Dritter zu schützen (vgl. nur Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - VerfGH 26/08 und 34/08 - Nichtraucherschutz, S. 13 des Umdrucks).
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   VerfGH Thüringen, 04.11.2008 - VerfGH 26/08, 34/08   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbindung zweier Verfahren zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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